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VDiMa e.V.

Verein der zertifizierten Disability-Manager Deutschlands e.V.

Was ist Disability Management?

Disability Management und qualifiziertes Betriebliches Eingliederungsmanagement (sog. BEM) setzt da an, wo die Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters stark eingeschränkt ist – psychisch oder physisch. Man kann es auch verstehen als „soziale Unternehmensberatung“, die den Arbeitgeber unterstützt.

Die Dachorganisation für Disability Management NIDMAR hat Disability Management in folgendem Video zusammengefasst und anhand eines Beispiels für die Arbeit in Kanada dargestellt: Zum Video.

Seit dem 1. Mai 2004 ist der Arbeitgeber nach § 167 Abs. II SGB IX verpflichtet, für Mitarbeiter, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Hier stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht alleine da, wenn er sich an einen zertifizierten Disability Manager wendet.

Arbeitsunfähigkeit ist ein großes Wort und ein schwer zu tragendes Schicksal. Schließlich bedeutet die Nicht-Teilnahme am Erwerbsleben den Ausschluss aus dem normalen Alltag. Menschen, die mit Einschränkungen oder Behinderungen leben müssen, haben oft Lust auf Leistung und den Willen, wieder an die Arbeit zu gehen – und das so bald wie möglich. Diese Chance aktiv zu eröffnen und mit dem Arbeitgeber, dem direkten persönlichen Umfeld sowie den beteiligten Experten und Institutionen reibungslos zu gestalten, dafür ist der Disability Manager der erste Ansprechpartner.

Die Aufgaben unseres Vereins

Unsere Philosophie ist es, Menschen in den Austausch zu bringen.

Der Verein der zertifizierten Disability-Manager Deutschlands e.V. (VDiMa e.V.) hat zum Ziel, mit höchster Qualität eine berufliche Wiedereingliederung zu erreichen. Mit unserem Netzwerk schaffen wir einen Wissensvorsprung. Jeder unserer Disability Manager begleitet Arbeitnehmer und Arbeitgeber fachlich versiert und erfahren, als Mittler und Motivator sowie als Berater und Begleiter. Durch diese Unterstützung verkürzt sich in der Regel die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Rückfälle werden vermieden. So geht unser Engagement über das Normalmaß hinaus und aus Einschränkungen werden Chancen für alle Seiten.

Navigation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, von unseren Beratungsoptionen und unserem breiten Netzwerk zu profitieren. Auch unsere Mitglieder können Sie in zahlreichen Situationen mit ihrer individuellen Expertise unterstützen.

Unser Netzwerk

Unser Netzwerk ist Ihr Netzwerk! Wir arbeiten mit Institutionen und Unternehmen rund um die Themen Arbeitsgesundheit und Schulung zusammen. Sie erhalten durch uns Zugang, um neue Kontakte zu knüpfen. So können Sie unter anderem im Bereich Schulung, der Beratung oder Fallmanagement Unterstützung erhalten.
Sie können bei uns auch kostenlos Stellenangebote aufgeben, die in unserem Netzwerk präsentiert und weitergeleitet werden.

Beratungsoptionen

Neben dem BEM-Check können Sie auch unsere Erstberatung in Anspruch nehmen. So können erste Fragen in einem Telefonat besprochen werden.

Unsere Mitglieder

Egal, ob Netzwerkpartner oder Institution: VDiMa e.V. hat über 200 Mitglieder, die Ihnen im Bereich Eingliederungsmanagement Unterstützung anbieten. Somit kann die Vernetzung mit Experten gewährleistet werden und der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen stattfinden.

Rechtliche Beratung

Mitglieder des VDiMa e.V. erhalten bei unserem Berliner Vertragsanwalt kompetenten Rechtsrat zu allen berufsbezogenen Angelegenheiten des Disability-Managements. Die Kosten für eine jeweilige Erstberatung tragen wir, für das Mitglied ist die Beratung kostenfrei. Übermitteln Sie unserem Experten einfach Ihre Fragen und Sie erhalten dazu zeitnah eine rechtliche Einschätzung

Bitte richten Sie Ihre Anfragen dafür entweder schriftlich an die:

Anwaltskanzlei Benger,
Brunowstraße 6
13507 Berlin

oder wenden Sie sich per E-Mail an: kanzlei@ra-benger.de

Arbeitnehmer

Arbeitsunfähig - Was nun?
Rechte und Pflichten der BEM-Berechtigten

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt den Arbeitnehmer dabei,

  • eine Arbeitsunfähigkeit zu überwinden
  • erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen
  • chronische Erkrankung zu vermeiden
  • langfristig – Leistungsfähigkeit / Arbeitsplatz zu erhalten
Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Stimmt der Mitarbeiter der Teilnahme zu, hat er/sie jederzeit das Recht, das BEM zu beenden/abzubrechen. Auch alle Maßnahmen im BEM bedürfen der Zustimmung des Mitarbeiters.
Der BEM-Berechtigte hat ein Anrecht darauf, ein Mitglied des Betriebsrates oder der SBV zum BEM-Gespräch mitzunehmen. Ferner ebenfalls eine Person seines Vertrauens ( intern/extern). Rehaträger/ Integrationsamt sind bei Bedarf und auf Wunsch des Mitarbeiters zu beteiligen.
Der Mitarbeiter hat im BEM-Verfahren eine Mitwirkungspflicht, wie z.B.: notwendige Anträge auf Unterstützung bei zuständigen Reha-Trägern zu stellen, Gesprächstermine und Verabredungen einzuhalten.
Es kommt auch nicht darauf an, ob die Arbeitsunfähigkeitszeiten auf private Ursachen zurückzuführen sind. BEM muss immer angeboten werden, sobald sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres vorhanden sind, egal ob ununterbrochen oder addiert bei mehreren einzelnen Arbeitsunfähigkeiten.