Disability Management und qualifiziertes Betriebliches Eingliederungsmanagement
Disability Management und qualifiziertes Betriebliches Eingliederungsmanagement setzt da an, wo die Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters stark eingeschränkt ist - psychisch oder physisch. Man kann es verstehen als "soziale Unternehmensberatung", die den Arbeitgeber unterstützt. Schließlich ist er seit dem 1.Mai 2004 nach § 167 Abs. II SGB IX verpflichtet, für Mitarbeiter, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.
Hier steht der Arbeitgeber nicht alleine da, wenn er sich an einenen zertifizierten Disability Manager wendet.